28. Oktober 2022
Hintergrund:
Die Novelle des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG) leistet einen wichtigen Beitrag, um die Situation in der Pflege zu verbessern. Neben der Etablierung gezielter
Maßnahmen für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgungsstruktur und der Förderung einer tarifgerechten Entlohnung der Pflegekräfte sieht das Gesetz vor, das Büro der Landespatientenschutzbeauftragten um eine Beschwerdestelle Pflege zu erweitern.
Ziel:
Mit der Ausweitung des Landespatientenschutzes auf den pflegerischen Bereich wird ein nächster Schritt gegangen, um allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu einer qualitativ hochwertigen und sicheren Gesundheits- und Pflegeversorgung zu ermöglichen. Als neutrale Anlaufstelle treten die Mitarbeitenden der Beschwerdestelle Pflege für die Rechte der Hilfe- und Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen, sowie für die der Pflegenden ein. Durch eine gründliche Aufklärung der gemeldeten Anliegen sollen Fehlentwicklungen und Missstände in der pflegerischen Versorgung aufgedeckt und so weit wie möglichabgestellt werden.
Eine regelmäßige Auswertung der gemeldeten Fälle soll mögliche Handlungsansätze zur Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung in Niedersachsen aufzeigen.
Wer kann sich an uns wenden:
Alle Betroffenen, wie
Selbstverständlich werden alle Anfragen vertraulich behandelt.
Mit welchen Anliegen können sich die Betroffenen an uns wenden:
Mit allen Hilfeersuchen und Beschwerden zu Fragen in der pflegerischen Versorgung, wie zum Beispiel bei:
Unser Auftrag:
Kontaktdaten:
Niedersächsisches Ministerium
für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Büro der Landespatientenschutzbeauftragten
Beschwerdestelle Pflege
Hannah-Arendt-Platz 2, 30159 Hannover
Telefon: 0511 120-4186, PC-Fax: 0511 120-99-4186
E-Mail: pflegeanliegen@ms.niedersachsen.de
Homepage: www.patientenschutz.niedersachsen.de